Die zuletzt jüngste Vergangenheit

Wollen Sie mal einen Kollegen ärgern? In einer Nachrichtenredaktion funktioniert das so:

„Gibst du mir mal eben Deine letzte Sendung rüber?“

Wenn Ihr Kollege Ihnen jetzt (hoffentlich nur verbal) einen Tritt vor’s Schienbein verpasst, hat er Recht. Wenn nicht, dann schicken Sie ihm den Link auf diesen Artikel.

Zwar hat sich umgangssprachlich „letzte“ als Synonym für „zuletzt veröffentlichte“ oder „zuletzt benutzte“ längst eingebürgert. Dennoch ist es streng genommen falsch. Und wenn Ihr Kollege genauso präzise formuliert wie Sie, dann hat er verstanden, dass Sie ihm eben ein Mikrofonverbot unterstellt haben – nie wieder würde er zu hören sein. Das war ja schließlich seine letzte Sendung.

Weniger unterhaltsam wird es auf dem Sender, wenn Sie versehentlich von „letzte“ sprechen. Was ist wohl aus der Firma Hubendubel geworden, von der Sie eben berichteten:

„In ihrer letzten Bilanz hatte die Hubendubel GmbH einen Verlust von 1,2 Millionen Euro verzeichnet.“

Wenn das wirklich die letzte Bilanz war, dann ist der Laden jetzt Pleite. Und wenn Hubendubel ein gutes Justiziariat hat, dann klingelt gleich Ihr Redaktions-Telefon. Denn Hubendubel hat mitnichten die letzte Bilanz veröffentlicht. Es war vielmehr die „jüngste Bilanz“ oder die „aktuelle Bilanz“.

Vorsicht also, wenn Sie mit „letzte“ hantieren und eigentlich „neueste“ meinen.

Noch ein kleiner Hinweis für Verschwörungstheoretiker: Sie gewinnen viele Freunde, wenn Sie in Ihren Texten vom letzten Jahr sprechen. Der Weltuntergang ist damit – zumindest grammatikalisch – absolut sicher. Beruhigen Sie die aufgebrachten Massen und schreiben Sie vom vergangenen Jahr.

Sie haben also nun den jüngsten Beitrag dieses Adventskalenders gelesen. Er ist zwar zuletzt veröffentlicht worden, aber nicht der letzte Beitrag. Morgen gibt es nämlich ein neues Türchen. Ganz aktuell.

(Bild: Susanne Peyronnet)

Über udostiehl

Redakteur und Sprecher

6 Kommentare zu “Die zuletzt jüngste Vergangenheit

  1. udostiehl sagt:

    @Andreas: Nein, jedenfalls nicht bei Begriffen, die zu einem sachlich falschen Inhalt leiten. Wenn jeder Handy sagt, aber eigentlich ein Mobiltelefon gemeint ist, macht das letztlich nichts aus. Schreiben wir aber „hat am Donnerstag zur Konferenz eingeladen“, dann ist das sachlich nur insofern richtig, dass die Einladung am Donnerstag rausging. Es sei denn, es wurde FÜR Donnerstag eingeladen. Da sollten sich Nachrichten weiterhin gegen die Verwaschungen der Umgangssprache zur Wehr setzen.

  2. Andreas sagt:

    Auch ich bin seit länger Zeit in unserer Redaktion ein einsamer Kämpfer für das ‚vergangene Jahr‘. Beim Thema Umgangssprache und Sprache unseres Hörers fällt der Begriff leider komplett durch.

    Müssen wir hier vielleicht doch in uns gehen und liebgewonnene, sicher auch grammatikalisch ganz korrekte Formulierungen, zu Gunsten einer modernen verständlichen Sprache in den Giftschrank verbannen…?

  3. udostiehl sagt:

    Tatsächlich ist neu steigerbar. Die Passage wurde korrigiert. Danke für Ihren Hinweis.

  4. Anonymer Linguist sagt:

    Das ändert nichts daran, dass diese Bedeutung von „letzte“ weder falsch noch umgangssprachlich und „neu“ sehr wohl steigerbar ist.

  5. udostiehl sagt:

    Nein, Sie haben nichts übersehen. Es ging lediglich darum, zuzuspitzen, um missverständliche Konstruktionen klarer zu machen. Das Blog soll die Sinne dafür schärfen.

  6. Sind Sie sicher, daß dieser Gebrauch umgangssprachlich ist? Im Duden wird die Bedeutung von „letzter“ im Sinne von „gerade erst vergangen“ nicht als ugs. bezeichnet, und m. E. gehören die Ausdrücke „letztes Jahr“, „letzte Woche“, „letzte Nacht“, „beim letzten Mal“, „letzten Meldungen zufolge“ etc. zum ganz normalen Sprachgebrauch, so wie es analog im Englischen „last year“ und im Französischen „le dernier cri“ und „la semaine dernière“ heißt. Die „Dernières Nouvelles d’Alsace“ verkünden auch nicht jeden Tag neu den Untergang des Elsaß. Oder habe ich etwas übersehen?

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