„Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.“
Dieses große Nachrichten-Tennis beginnt mit einem Doppelfehler. Einmal weit außerhalb der Linie, einmal ganz knapp dran vorbei. Erstens: Natürlich geht es um einen Gesetzentwurf. Und zweitens: Muss der Bundesrat zustimmen?
Spätestens, wenn in der Länderkammer die Oppositionsparteien eine Mehrheit bilden können, klingt es zumindest irritierend, wenn wir sagen, der Bundesrat müsse dem Entwurf noch zustimmen. Das wird er nämlich voraussichtlich nicht tun. Besser, wir bleiben dann deutlich sachlich:
„Der Bundesrat muss über den Gesetzentwurf noch abstimmen.“
Oder für Puristen:
„Der Bundesrat soll sich in der kommenden Woche mit dem Gesetzentwurf befassen.“
Das schließt dann auch sämtliche Spekulationen darüber aus, ob die Länderkammer das wirklich machen wird. Die Sitzung könnte ja auch noch vertagt werden. Wie gesagt: Eine Variante für Puristen.
Einen besonderen Beigeschmack hat das Wort „muss“ für mich übrigens, wenn es in der Berichterstattung aus „lupenreinen“ Demokratien fällt.
„Die russische Duma muss dem Vorschlag noch zustimmen.“
Stimmt. Punkt. Kann man sich auf der Zunge zergehen lassen. Genauso, wie die folgende Meldung aus Warschau:
„Die Teilnehmer der Klima-Konferenz konnten sich nicht auf ein Abkommen einigen.“
Das ist auch großes Nachrichten-Tennis im ersten Satz. Kein Doppelfehler – aber zweiter Aufschlag. Und der trifft dann korrekt ins Feld:
„Die Teilnehmer der Klima-Konferenz haben sich nicht auf ein Abkommen geeinigt.“
So ist es. Das ist Fakt. Und die Antwort auf die Frage, ob die Damen und Herren Unterhändler sich nicht einigen konnten oder das auch gar nicht wollten – das ergibt sich dann hoffentlich im weiteren Verlauf der Meldung.
(Bild: Susanne Peyronnet)
Danke für Ihren Hinweis, aber so wie Sie es zitieren, steht es nicht oben im Text. Und damit das Gesetz gültig wird, muss letztlich der Bundespräsident unterzeichnen.
Tschuldigung:
Damit das Gesetz gültig wird, muss der Bundesrat noch zustimmen. Kann daran nichts Falsches erkennen.