Festgenommen, aber nicht verhaftet

„Stehenbleiben! Sie sind verhaftet!“ – „Dann zeigen Sie mal den Haftbefehl.“

Wenn dann das entsprechende Dokument des Haftrichters vorgelegt wird, handelt es sich tatsächlich um eine Verhaftung. In nahezu allen anderen Fällen ist es aber zunächst eine Festnahme.

Die darf maximal bis zum Ende des Folgetages dauern. So ist es in Artikel 104 des Grundgesetzes geregelt. In dieser Zeit kann der Haftrichter dann einen Haftbefehl erlassen – oder es ablehnen.

Verhaftet“ und „festgenommen“ werden häufig als Synonyme verwendet – das funktioniert aber nicht in beide Richtungen.

Liegt ein Haftbefehl vor, kann sowohl von „Verhaftung“ als auch von „Festnahme“ gesprochen werden. Es hat quasi beides stattgefunden. Wobei in diesem Fall „Verhaftung“ präziser ist, denn es stellt gleichzeitig klar, dass ein Haftbefehl bereits ausgestellt wurde. Ist davon in den Quellen aber nicht die Rede, sollte die Formulierung der Wahl „Festnahme“ sein. Heißt es im Text, der Verdächtige werde noch im Laufe des Tages dem Haftrichter vorgeführt, ist die Lage übrigens immer noch nicht eindeutig. Auch wer verhaftet wurde, kommt schnellstens nochmals zum Richter. Es lässt also keinen Rückschluss zu, ob zuvor eine Festnahme oder eine Verhaftung stattfand. (Danke an T. Müller, der darauf in seinem Kommentar hingewiesen hat).

In manchen Meldungen der Polizei wird auch von Ingewahrsamnahme gesprochen. Das ist ein Sonderfall, der weder mit Festnahme noch mit Verhaftung zu tun hat. Nimmt die Polizei jemanden in Gewahrsam, dann zieht sie ihn – einfach ausgedrückt – aus dem Verkehr, meist mit der Begründung der Gefahrenabwehr (hier erklärt). Der Begriff Ingewahrsamnahme ist also als Synonym nicht brauchbar.

Und was fällt bei diesem Satz auf?

„Die Staatsanwaltschaft erließ Haftbefehl.“

Das ist leider immer wieder zu lesen und zu hören – und falsch. Was wären wir für ein Rechtsstaat, wenn die Anklagebehörde gleich auch noch den Haftbefehl ausstellen könnte? Die Staatsanwaltschaft kann ihn beantragen. Die Entscheidung aber trifft der Haftrichter, niemand sonst.

(Update 01.12.13/16:40h) Der Kollege Sebastian Riehm hat gleich nach dem Lesen dieses Artikels eine Stichprobe gemacht – und das Ergebnis getwittert:

Inzwischen trägt der Artikel eine neue Überschrift:

— Sebastian Riehm (@herrriehm) December 1, 2013

Warum im Zusammenhang mit solchen Meldungen manchmal vom „Täter“ die Rede ist, obwohl er noch nicht rechtskräftig verurteilt ist, das steht hinter einem anderen Türchen.

(Bild: Udo Stiehl)

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Redakteur und Sprecher

17 Kommentare zu “Festgenommen, aber nicht verhaftet

  1. […] – böse Zungen würden sagen: angeprangert – und Alternativen aufgezeigt. Ob es ums Verhaften ging, um Trage und Bahre, um gegenüber oder müssen, an Themen herrschte kein Mangel. Wir hätten […]

  2. Pyrolim sagt:

    @Tim Dann warten wir doch mal ab, ob mein Artikel wirklich die Erwartungen erfüllt oder nicht vielleicht doch eine Überraschung bereithält.

  3. Tim sagt:

    @Pyrolim: Tut mir leid für die nicht erklärte Abkürzung, aber ich gehe davon aus, dass jemand, der eine Abhandlung über die Unterschiede zwischen den Begriffen „Retten“ und „Bergen“ erstellen möchte, auch die „Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz“ (kurz: SKK) und deren Wörterbuch kennt. Google mit „retten bergen skk“ zu füttern hätte aber auch gereicht.

    „Bei retten und bergen werden tatsächlich zwei verschiedene Dinge gesagt. Wir wollen hier aber keine DIN-Normen erfüllen. Das würde übrigens auch im Nachrichtengeschäft jeden Leser überfordern.“

    Und genau deshalb mein Kommentar. Ich kann mir schon vorstellen, wie der Artikel aussehen wird. Aber die strenge Trennung zwischen „Bergung“ und „Rettung“ existiert eben nur für Leute, die auch gerne jedem mitteilen, dass sie das große Latinum erworben haben. Gerade beim Begriff „Bergung“ verweise ich dann gerne auf das Wörterbuch der Gebrüder Grimm. Wenn man dort nach der Herkunft des Wortes forscht und danach immer noch erklären will, dass nur Leichname geborgen und lebende Personen gerettet werden, der will eben doch DIN-Normen erfüllen und nicht nur die Sprachkultur hochleben lassen. Meine Kinder fühlen sich bei mir übrigens sehr geborgen, aber keine Sorge: sie sind noch am Leben. 🙂

  4. Pyrolim sagt:

    @Tim Nun wollen wir aber keine Abhandlung über die SKK schreiben – was ist das übrigens? unerklärte Abkürzungen sind im Nachrichtengeschäft verpönt -, sondern falsche Formulierungen geißeln. Bei retten und bergen werden tatsächlich zwei verschiedene Dinge gesagt. Wir wollen hier aber keine DIN-Normen erfüllen. Das würde übrigens auch im Nachrichtengeschäft jeden Leser überfordern.

  5. rolf sagt:

    Tim:
    Wieder was gelernt, danke. Bei der SeenotRETTUNG und der BergRETTUNG heißt es also „Bergen“. Da muss man erstmal drauf kommen.

  6. Tim sagt:

    Bitte beim Bergen und Retten nicht vergessen das Wörterbuch der SKK zu Rate zu ziehen. Natürlich ist mir die DIN 14011 bekannt, andererseits war die Feuerwehr bis zur Auflösung Mitglied der SKK. Natürlich kann man dann Korinthen kacken und darauf bestehen, dass seit Januar 2011 eine Strenge Trennung zwischen Bergung und Rettung vorgenommen wird (zumindest wenn die Rettung durch die Feuerwehr erfolgte), sinnvoll und sympathisch wäre das aber nicht.

  7. udostiehl sagt:

    Lieber Herr Müller, Ihr Hinweis ist richtig. Sie sehen, wie schwierig es für Nicht-Juristen ist, in dieser Thematik exakt zu formulieren. Ich habe die Passage dank Ihrer Hilfe nun korrigiert. Herzliche Grüße, Udo Stiehl

  8. egbertmanns sagt:

    Guter Beitrag. Bloß wird der normale deutsche Journalist spätestens dann, wenn er in einem Text zum zweiten Mal „festgenommen“ schreiben müsste, „verhaftet“ schreiben. Wetten?

  9. T. Müller sagt:

    Zitat: „Heißt es dazu noch, der Verdächtige werde noch im Laufe des Tages dem Haftrichter vorgeführt, ist die Lage eindeutig. Er kann nur festgenommen worden sein, die Verhaftung steht allenfalls bevor.“
    Das ist falsch!
    Sowohl der vorläufig Festgenomme als auch der aufgrund eines Haftbefehls Ergriffene sind unverzüglich dem Gericht vorzuführen! (§§ 115, 128 StPO).
    Der Hinweis auf Art. 104 GG ist richtig, die entsprechenden Gesetze bzgl. der Freiheitsentziehung sind die StPO im repressiven Bereich bzw. die Polizeigesetze im präventiven Bereich (Ingewahrsamnahme).

  10. udostiehl sagt:

    Lieber Seba, vielen Dank für Ihren Hinweis. In der Tat war die Formulierung „darf maximal einen Tag dauern“ nicht präzise. Ich habe die Stelle im Text korrigiert. Herzliche Grüße, Udo Stiehl

  11. Seba sagt:

    Schöner Beitrag. Dass eine Festnahme nur einen Tag dauern darf, stimmt aber nicht. Es heißt im zitierten Artikel, die Polizei dürfe „niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten“. Das heißt, wenn jemand kurz nach Mitternacht gestgenommen wird, kann er fast 48 Stunden festgehalten werden.

  12. […] ja gerade in einem Blog-Adventskalender die “Basics unterm Nachrichtenbaum”. Gleich das erste Türchen traf ins Schwarze (schönes falsches Bild, oder?) und hat das große Spiegel-Online (SPON) dazu […]

  13. Pyrolim sagt:

    Hallo Rolf, auch das Bergen und Retten werden wir noch thematisieren. Das regt mich auch jedes Mal auf, wenn es falsch verwendet wird.

  14. rolf sagt:

    Die falsche Verwendung von „bergen“ und „retten“ kann zu weitaus größerer Verwirrung führen. Ich habe regelmäßig Schaum vorm Mund, wenn selbst in der Tagesschau derart unpräzis formuliert wird. Wenn von 10 geborgenen Personen die Rede ist, gehe ich von 10 Toten aus. Gemeint sind aber oft Gerettete.

  15. udostiehl sagt:

    Lieber Herr Jost, danke für Ihr Lob und die Frage zu den Berufsbezeichnungen. Haben Sie heimlich im Speicher gesehen, dass in den nächsten Tagen genau dieses Thema kommt? Trotzdem natürlich die Antwort schon jetzt: Es geht nicht ohne Sammelbegriffe wie „Helfer“, „Retter“, etc. Wenn es der Verständlichkeit des Textes dient, darf die Bezeichnung auch etwas unpräzise sein. Allerdings nicht grenzenlos. „Wärter“ gibt es z.B. im Zoo – aber nicht im Gefängnis (das sind Justizvollzugsbeamte, oder kürzer gefasst Justizbeamte). Dazu, wie gesagt, kommt noch eine gesonderte Folge hier im Blog. Der Oberbegriff Beamte als Synonym für Polizisten funktioniert übrigens auch nicht immer. In Deutschland sind tatsächlich alle Polizisten Beamte. In Frankreich dagegen gehören Teile der Polizei zur Armee und sind korrekt bezeichnet Soldaten.

  16. Martin Jost sagt:

    Tolle Reihe!

    Mich interessiert, wie Sie es mit der Abwägung halten, wenn Berufssprache auf Alltagssprache trifft. Beispiel: Seit meiner Zivildienstzeit kenne ich den Unterschied zwischen einem Rettungs- und einem Krankenwagen. Ich finde es zufällig angemessen, wenn die Begriffe der Einfachheit halber in den Nachrichten synonym verwendet werden. Der Hörer oder Leser weiß genug, wenn er assoziiert: großes weißes Auto. Auch können die meisten Rettungshelfer damit leben, wenn sie unter der Sammelbezeichnung „Rettungssanitäter“ mitgemeint werden, während der eine oder andere Rettungsassistent sich davon kränken lassen würde.

    Würden Sie sagen, dass jedes Berufsfeld denselben Anspruch auf sprachlich differenzierte Wiedergabe seiner Besonderheiten hat? Oder ist die Staatsgewalt ein Sonderfall, weil hier unter Umständen mit Sprache schwerwiegendere Rechte verletzt werden könnten?

  17. […] Stiehl, Nachrichtenredakteur und Radiosprecher aus Köln, und ich haben einen Adventskalender mit Basics unterm Nachrichtenbaum gebastelt. Darin haben wir beliebte Fehler aus Nachrichtentexten aufgegriffen und richtig gestellt. […]

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