Der Deutsche Presserat hat die Richtlinie 12.1 im Pressekodex geändert. In dem Abschnitt geht es um die Berichterstattung über Straftaten und die Erwähnung von ethnischen, religiösen und anderen Zugehörigkeiten der mutmaßlichen Täter. Die Änderung folgt auf die Vorwürfe von „Lügenpresse“-Rufern, die Presse verschweige bewusst solche Einzelheiten. Beim Presserat ist diesen „besorgten Bürgern“ nun gelungen, was nicht nötig gewesen wäre: Die Richtlinie 12.1 ist in ihrer neuen Form unkonkreter und öffnet damit genau jenen Provokateuren neue Möglichkeiten, die Presseberichterstattung ohnehin gezielt diskreditieren wollen. Ein Kommentar. Weiterlesen →